top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Aufstellungskonditionen
Stand 02/2023

AGB
 
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung des “skyliner” sowie mobilen Überdachungen aller Art. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, durchgeführt.

II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unmittelbar nach Fertigstellung zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu reklamieren. Erfolgt eine Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber erkennt seine, aus dem gesonderten Merkblatt “Aufstellungskonditionen” aufgeführten Pflichten an und ist für deren Einhaltung verantwortlich.
2. Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen nicht, nur in Teilen, oder nur fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Leistung, dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft das Unternehmen keinerlei Verschulden an der Nicht- oder fehlerhaften- Ausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.
3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.
 
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss vom Auftrag zurückzutreten und aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn z.B. Gründe die als höhere Gewalt anzusehen sind eingetreten sind oder ihr wichtige, der Auftragserfüllung entgegenstehende Tatsachen verschwiegen wurden.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, über Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall, Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
3. Trifft das Unternehmen kein Verschulden an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung, so sind bereits entstanden Kosten, von diesem Rückerstattungsanspruch in Abzug zu bringen.  
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

V. Stornierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen.

VI. Stornierungskosten
* Bei Stornierung bis acht Wochen vor Aufbaubeginn 10%
* vier Wochen vor Aufbaubeginn 50%
* eine Woche vor Aufbaubeginn 80%
* bei kurzfristigeren Stornierungen 100%
 
VII. Preise
1. Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens. Ausgenommen sind nur anderslautende, einzelvertraglich geregelte Vereinbarungen.
2. Preisänderungen für die Durchführung von vereinbarten Leistungen werden wirksam, wenn sie von dem Unternehmen einen Monat vor der Auftragserfüllung mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Erhalt der Mitteilung durch schriftliche Erklärung ausgeübt werden muss.
 
VIII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden oder abgeschlossenen, erstmaligen-, laufenden-, und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von, vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers, nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
 
IX. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung oder Teilerfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen, abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt sind.

X. Haftung
1. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern des Unternehmens.
2. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

XI. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden Dritter oder Schäden aus höherer Gewalt.

XII. Copyright
Der “skyliner” ist urheber- und patentrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen (für diesen zuständigen) Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

XIV. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

XV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein, vom Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonti bedarf eine schriftliche Vereinbarung.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung bis zur Bezahlung zurückstellen, oder für weitere Aufträge unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

 

Aufstellungskonditionen


Der Veranstalter / Auftraggeber
* stellt uns einen Geländeplan (CAD) oder einen Auszug des zuständigen Katasteramts sowie Fotos vom Aufstellungsplatz zur Einschätzung der Aufbausituation kostenfrei zur Verfügung.
* stellt einen Stromanschluss 32A/400V CEE in max.30m Entfernung zum Aufstellungsplatz kostenlos zur Verfügung.
* sorgt für freie Zufahrt zum Aufstellungsplatz und kostenfreie Parkmöglichkeiten für unsere Fahrzeuge.
* verpflichtet sich, unserem Personal freien Zugang zum skyliner und den dazugehörigen Einrichtungen (auch während der Veranstaltung) zu gewährleisten und seinen Anweisungen Folge zu leisten und Sicherungsmaßnahmen zuzulassen und zu unterstützen. (evtl. Akkreditierung des/ der Mitarbeiter)
* verpflichtet sich evtl. erforderliche Bauabnahmen bei der zuständigen Behörde anzumelden, etwa notwendige Genehmigungen und/ oder behördliche Abnahmen/ Prüfungen zu veranlassen und dafür sämtliche Kosten zu tragen, auch wenn nicht gesondert im Angebot aufgeführt.
* haftet (z.B. durch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung) nach Übergabe, Abnahme oder Inbetriebnahme, für alle entstandenen Schäden an unserem Überdachungssystem. Dies gilt ab Aufbaubeginn bis unmittelbar nach dem vollständigen Abbau durch uns. Eingeschlossen sind etwaige Schäden durch Vandalismus.
* lässt das Veranstaltungsgelände während des gesamten Aufstellungszeitraums zum Schutz vor Entwendung und Vandalismus auf seine Kosten überwachen.
 
Wir können die Aufstellung und den Betrieb unseres Überdachungssystems nicht, oder nicht termingerecht, gewährleisten:
* bei fehlerhaften oder falschen Beschreibungen der Platzverhältnisse
* bei erschwerenden Wetterverhältnissen wie Sturm, Hagel, Schnee etc.

* bei widrigen Umständen, die im Sinne höherer Gewalt zu betrachten sind
* bei Zeitverzögerungen (z.B. durch andere Gewerke) die nicht unserem Verantwortungsbereich obliegen
In diesen Fällen bestehen keine Schadensersatzansprüche des Veranstalters (Auftraggebers) gegen die skyliner GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund.

Verzögerungen und Wartezeiten bei Auf- oder Abbau, die vom Veranstalter (Auftraggeber) zu vertreten sind, werden von uns auf der Basis unserer Stundensätze in Rechnung gestellt.
Die Dachmembran ist nur bedingt ein Regenschutz. Bei starkem Regen kann es darunter zu Tropfbildungen an den Nähten kommen. Elektrische und elektronische Einrichtungen sind daher gesondert gegen Regen zu schützen. Für entstandene Schäden haftet die skyliner GmbH insoweit aus keinem rechtlichen Grund.

Die Konstruktion ist nicht für Schneelasten bemessen! Bei Schneefall muss die Membran unverzüglich geräumt werden! Eine Absprache mit der skyliner GmbH über Handhabung der Räumung verpflichtend.
Das Material der Dachmembran ist mit höchstmöglicher Farbechtheit und Resistenz gegen UV-Einstrahlung ausgerüstet. Trotzdem kann es zu Verfärbungen oder Farbunterschieden kommen, für die wir keine Gewähr übernehmen. Etwaige Farbunterschiede zu Abbildungen in Broschüren, Prospekten und auf der Homepage sind möglich. Eine Preisminderung kann hieraus nicht abgeleitet werden.

bottom of page